BLOGBEITRAG: KI

Wer haftet, wenn KI bei der Planung falsch rechnet?

Stell dir vor: Deine neue Software verspricht, die Bauplanung zu automatisieren. Materialberechnung? Läuft über KI. Zeitplanung? Auch. Doch dann fehlen auf der Baustelle plötzlich 30 m² Fliesen. Oder die Statik passt nicht. Wer ist dann schuld? Du? Die Softwarefirma? Oder „die KI“? Die Antwort: Einfach ist das nicht. Aber klar ist: Wer KI im Handwerk nutzt, muss ihre Ergebnisse verstehen und bewerten können. In diesem Artikel erfährst du, wie die Rechtslage aussieht, wo Risiken liegen und was du als Entscheider im Handwerk beachten solltest.

KI als Werkzeug: Verantwortung bleibt beim Menschen

Auch wenn die KI rechnet, entscheidest du. Und genau deshalb bleibst du verantwortlich. Im juristischen Sinne ist KI (noch) kein eigenes Rechtssubjekt. Das heißt: Haftung trägt der Mensch, der die KI einsetzt – also meist Planer, Architekt, Bauleiter oder der Betrieb selbst.

Beispiel: Ein Bauleiter lässt eine KI den Bedarf für ein Dämmprojekt berechnen. Die Mengen stimmen nicht, es kommt zu Verzögerungen und Mehrkosten. Wenn er die Werte nicht plausibilisiert hat, kann er haftbar gemacht werden.

Wann haftet die Softwarefirma?

Wenn die KI auf Basis fehlerhafter Software falsche Ergebnisse liefert, kommt eine Herstellerhaftung ins Spiel. Aber: Das ist schwer nachzuweisen. Voraussetzung ist:
Tipp: Nutzungsbedingungen und AGB der Softwareanbieter genau lesen! Viele schließen die Haftung weitgehend aus oder definieren, wofür die Software gedacht ist („Entscheidungshilfe“ vs. „verbindliche Planung“).

Neue Regeln durch den EU AI Act

Die EU hat mit dem AI Act (beschlossen 2024, in Kraft ab 2026) neue Pflichten für Anbieter und Nutzer von KI eingeführt. Besonders wichtig für dich:
Praxis-Tipp: Achte bei KI-Software auf eine CE-Kennzeichnung oder Angaben zur Risikoklasse. Und: Dokumentiere, wie du die Ergebnisse prüfst.

Wie sich Handwerksbetriebe absichern können

Damit du bei Fehlern nicht auf dem Schaden sitzen bleibst:
Merke: KI kann helfen, aber nicht denken. Noch nicht.

Fazit: KI ist ein Werkzeug – keine Ausrede

KI kann vieles erleichtern: Planung, Mengenberechnung, Terminierung. Aber: Wer sie nutzt, muss ihre Ergebnisse verstehen und verantworten. Oder wie man auf der Baustelle sagen würde: „Glaub nicht blind der Maschine, sonst sitzt du am Ende auf den Kosten.“ Du nutzt schon KI oder planst es? Lass uns darüber sprechen, wie du rechtlich auf Nummer sicher gehst – mit einfachen Tools und klaren Prozessen. Jetzt kostenlose Erstberatung sichern!

NICHT VERPASSEN:

Die KI Verordnung (AI ACT) gilt - auch im Handwerk!