BLOGBEITRAG: Datenschutz

Sind Dashcams erlaubt? Alles, was du als Handwerker wissen musst!

Dashcams im Handwerkerfahrzeug – Praktischer Schutz oder rechtliches Risiko?

Als Handwerker bist du täglich auf den Straßen unterwegs – sei es zur Baustelle, zum Kunden oder zum Lieferanten. Eine Dashcam kann dir im Fall eines Unfalls helfen, deine Unschuld zu beweisen. Doch Achtung: Die Nutzung dieser Kameras ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Welche Regeln du beachten musst, um Ärger und Bußgelder zu vermeiden, erfährst du in diesem Beitrag.

Warum sind Dashcam-Aufnahmen problematisch?

Viele denken: „Ich filme doch nur für mich!“ Doch so einfach ist es nicht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt Videoaufnahmen im öffentlichen Raum nur unter strengen Auflagen. Ein großes Problem: Die private Nutzung ist oft nicht gegeben. Wenn du deine Dashcam-Aufnahmen zur Beweissicherung nutzt, bewegst du dich außerhalb der „Haushaltsausnahme“ der DSGVO. Und damit gelten alle Datenschutzregeln für dich – auch als Privatperson oder Selbstständiger.

Wann ist eine Dashcam zulässig?

Die Datenschutzbehörden haben klare Regeln aufgestellt, wann eine Dashcam erlaubt ist:
Verstößt du gegen diese Regeln, kann ein Bußgeld drohen!

Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwertbar?

Hier wird es knifflig: Auch wenn deine Aufnahmen rechtswidrig entstanden sind, könnten sie dennoch als Beweismittel zugelassen werden. Gerichte entscheiden immer im Einzelfall, ob das Interesse an der Wahrheitsfindung höher wiegt als der Datenschutzverstoß.

Tipp: Halte dich an die oben genannten Regeln – dann bist du auch vor Gericht auf der sicheren Seite!

Welche Strafen drohen bei rechtswidriger Dashcam-Nutzung?

Datenschutzverstöße können teuer werden. Schon mehrfach wurden Bußgelder gegen Dashcam-Nutzer verhängt – oft im dreistelligen Bereich. Besonders riskant: In manchen Fällen haben Behörden sogar Hausdurchsuchungen durchgeführt, um illegale Aufnahmen sicherzustellen.

💡 Unser Tipp: Achte darauf, dass deine Dashcam nur bei relevanten Ereignissen aufzeichnet und lösche unnötige Aufnahmen sofort!

Dashcam zur Parküberwachung – erlaubt oder nicht?

Viele Handwerker nutzen Dashcams auch, um ihr Fahrzeug auf der Baustelle oder beim Kunden zu überwachen. Doch hier gilt:
🚗 Bewegungssensor = Problem: Eine Kamera, die automatisch aufzeichnet, wenn sich jemand deinem Fahrzeug nähert, ist oft nicht erlaubt.
🚗 Berührungssensor = Besser: Erst wenn das Fahrzeug tatsächlich berührt wird, kann eine Aufnahme unter Umständen zulässig sein.

Wichtig: Der Datenschutz gilt auch für geparkte Fahrzeuge!

Fazit: Dashcams sind praktisch – aber nur mit den richtigen Einstellungen!

Dashcams können dir als Handwerker viel Ärger ersparen – aber nur, wenn du sie rechtskonform einsetzt. Achte darauf, dass deine Kamera nur kurze, anlassbezogene Aufnahmen macht, und informiere andere über die Nutzung. 👉 Halte dich an die Regeln – dann bist du auf der sicheren Seite!

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