Was sind Chatbots und wie funktionieren sie?
Chatbots sind textbasierte Dialogsysteme, die Nutzern ermöglichen, mit einem technischen System in natürlicher Sprache zu kommunizieren. Sie agieren wie eine erweiterte Suchmaschine, greifen auf hinterlegte Datenbanken zu und liefern Antworten. Dabei gibt es zwei Arten von Chatbots:
1. Regelbasierte Chatbots: Sie folgen vordefinierten Regeln und greifen auf festgelegte Antwortmöglichkeiten zurück. Diese Systeme sind weniger komplex und einfacher zu steuern.
2. KI-gestützte Chatbots: Diese Systeme nutzen maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz, um selbstständig dazuzulernen und komplexere Dialoge zu führen.
Rechtsgrundlagen: Wann ist die Datenverarbeitung zulässig?
1. Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen
2. Datenverarbeitung zu Werbezwecken
Worauf du achten solltest:
- Die Einwilligung muss durch eine klare, bestätigende Handlung erfolgen, z. B. das Anklicken eines Kästchens.
- Nutzer müssen transparent über den Zweck und Umfang der Datenverarbeitung informiert werden.
- Ein ergänzender Hinweis auf die ausführliche Datenschutzerklärung sollte leicht zugänglich sein, etwa per Link oder QR-Code.
Drittanbieter und Hosting: Was gibt es zu beachten?
1. Auftragsverarbeitung
- Welche Daten verarbeitet werden.
- Wie lange die Daten gespeichert bleiben.
- Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen der Anbieter zur Datensicherheit ergreift.
2. Datenverarbeitung außerhalb der EU
3. Gemeinsame Verantwortung
Wenn mehrere Parteien für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, greift die gemeinsame Verantwortung nach Art. 26 DSGVO. Dies kann zusätzliche Pflichten wie die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten nach sich ziehen.
Praxis-Tipp: Nutze möglichst Systeme, die sich intern hosten lassen, um den Kontrollaufwand zu minimieren und Datenflüsse besser zu steuern.
Transparenz und Einwilligung: Die Schlüssel zu rechtssicherem Einsatz
Einwilligungserklärung
Damit die Einwilligung des Nutzers DSGVO-konform ist, sollte sie folgende Punkte erfüllen:
- Klare und verständliche Sprache.
- Information über den Zweck der Datenverarbeitung.
- Protokollierung der Einwilligung (Nachweispflicht gemäß Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
Widerrufsmöglichkeit
Datenlöschung: Kein unnötiges Speichern
Gespeicherte Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie sie für den Zweck der Verarbeitung benötigt werden. Nach Abschluss der Kommunikation sind die Daten zu löschen, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. im Rahmen der Gewährleistung).
Ein möglicher Datenschutzverstoß: Werden Chatverläufe dauerhaft gespeichert, könnten ungewollt Nutzerprofile entstehen. Daher empfiehlt es sich, dem Nutzer eine einfache Möglichkeit zu bieten, seine Daten selbst zu löschen.
Die E-Privacy-Verordnung: Kommende Änderungen im Blick behalten
Fazit: Datenschutz-Compliance beim Einsatz von Chatbots
- Transparente Kommunikation und klare Einwilligungen.
- Datenverarbeitung nur bei rechtlicher Grundlage.
- Kontrolle und Minimierung der Datenflüsse, insbesondere bei Drittanbietern.
- Regelmäßige Prüfung der eingesetzten Technologien.