Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich zwei wegweisende Entscheidungen getroffen (Rechtssachen C-340/21 und C-687/21), die erhebliche Auswirkungen auf dein Risikomanagement im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben könnten. Diese Urteile unterstreichen die Notwendigkeit eines proaktiven Risikomanagements, während sie gleichzeitig klarmachen, dass absolute Risikofreiheit ein unerreichbares Ideal bleibt.
Die Entscheidungen des EuGH: Ein Überblick
Die jüngsten Entscheidungen des EuGH, die im Kontext der DSGVO gefällt wurden, behandeln komplexe Fragen des Datenschutzes und der Risikobewertung. In beiden Fällen wurde betont, dass du als Unternehmer oder Organisation verpflichtet bist, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken für die persönlichen Daten, die du verarbeitest, zu minimieren. Jedoch wurde auch deutlich gemacht, dass ein gewisses Maß an Risiko immer bestehen bleibt.
Was bedeuten diese Urteile für dein Unternehmen?
1. Verstärkter Fokus auf Risikomanagement:
- Du musst deine Datenschutzpraktiken regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um dich an die sich ändernden rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen.
- Es wird erwartet, dass deine Risikobewertungsverfahren nicht nur formell, sondern auch substantiell durchgeführt werden, um tatsächliche und potentielle Risiken für die Daten der Betroffenen zu identifizieren und zu mindern.
2. Keine Garantie für absolute Sicherheit:
- Der EuGH hat klargestellt, dass absolute Sicherheit eine Illusion ist. Du solltest dies kommunizieren und transparent machen, dass Datenschutzmaßnahmen dazu dienen, Risiken zu reduzieren, aber nicht vollständig eliminieren können.
- Das bedeutet auch, dass Datenschutzverletzungen möglicherweise nicht vollständig vermeidbar sind, aber die Auswirkungen solcher Vorfälle können durch angemessene Vorkehrungen minimiert werden
3. Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Die Urteile legen nahe, dass die Datenschutzbehörden weiterhin streng gegen Unternehmen vorgehen werden, die ihre Datenschutzpflichten nicht ernst nehmen. Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess.
Die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen C-340/21 und C-687/21 dienen als wichtige Erinnerung daran, dass im Bereich des Datenschutzes stets ein ausgewogenes Risikomanagement erforderlich ist. Du solltest erkennen, dass perfekte Risikofreiheit unerreichbar ist und stattdessen einen realistischen, transparenten Ansatz zum Datenschutz verfolgen, der sowohl die Rechte der Einzelnen schützt als auch die praktischen Realitäten des Datenmanagements anerkennt.
Diese jüngsten Urteile bieten eine klare Richtschnur, wie ein effektives Risikomanagement aussehen sollte und wie wichtig es ist, eine Kultur der Datenschutzcompliance und -ethik zu pflegen. Es ist besser, proaktiv zu handeln, als auf Datenschutzverletzungen zu reagieren.
Diese jüngsten Urteile bieten eine klare Richtschnur, wie ein effektives Risikomanagement aussehen sollte und wie wichtig es ist, eine Kultur der Datenschutzcompliance und -ethik zu pflegen. Es ist besser, proaktiv zu handeln, als auf Datenschutzverletzungen zu reagieren.