Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Zukunftsmusik mehr – auch im Handwerk nicht. Vom digitalen Aufmaß über smarte Werkzeuge bis zur automatisierten Planung: KI hält Einzug auf Baustellen und in Werkstätten. Ab 2025 bringt die EU KI Verordnung neue Spielregeln. Was das für deinen Betrieb bedeutet? Lies weiter!
Was ist die EU KI Verordnung?
Die Verordnung der EU regelt den Einsatz von KI-Systemen – je nach Risiko in vier Kategorien: minimal, begrenzt, hoch oder verboten. Für Handwerksbetriebe besonders relevant: hochriskante Systeme, z. B. bei sicherheitsrelevanten Aufgaben oder personalbezogener Überwachung.
Beispiele aus dem Handwerksalltag
- Ein KI-unterstütztes Hebesystem auf der Baustelle? Muss dokumentiert und geprüft werden.
- Eine Software, die Mitarbeitende überwacht oder bewertet? Könnte verboten sein.
- Eine KI, die Gefährdungsbeurteilungen automatisiert? Gilt als „hochriskant“ und braucht strenge Nachweise.
Pflichten für Betriebe
- Risikobewertung: Welche KI-Systeme nutzt ihr – und wie kritisch sind sie?
- Dokumentation & Transparenz: Ihr müsst nachvollziehbar erklären können, wie die KI funktioniert.
- Haftung & Kontrolle: Bei Fehlfunktionen haftet ihr – nicht der Hersteller.
Datenschutz & IT-Sicherheit
Die DSGVO bleibt relevant – vor allem bei personenbezogenen Daten. Zusätzlich gilt: KI-Systeme müssen sicher vor Manipulation geschützt sein.
Fazit
Die EU KI Verordnung bedeutet für Handwerksbetriebe: hinschauen, prüfen, dokumentieren. Wer früh handelt, vermeidet Bußgelder und bleibt wettbewerbsfähig.
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